Das WZB ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe und besteht aus fünf Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Rehabilitationsauftrag ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen:

  • Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Sozialgesetzbuch III (SGB III) - Arbeitsförderung
  • Sozialgesetzbuch XII
  • Werkstättenverordnung (WVO)

Reha-Fachkräfte setzen den dualen Auftrag in den zwei Bereichen Reha-Fachdienste und Produktrealisierung um.