Qualitätsrichtlinien
Vorwort
Die vorliegenden Qualitätsrichtlinien der WZB gGmbH schaffen eine klare Basis für die Abwicklung von Qualitätsfragen. Sie sollen dazu beitragen, dass durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit Schwierigkeiten vermieden bzw. rechtzeitig ausgeräumt werden und das Qualitätsniveau unserer Produkte mit den Markt- und Kundenanforderungen Schritt halten kann.
Bedeutung
Diese Qualitätsrichtlinien sind wesentlicher Bestandteil der zwischen der WZB gGmbH und ihren Lieferanten vereinbarten Einkaufsbedingungen.
Anwendungsbereich
Die WZB-Qualitätsrichtlinien fordern von allen Lieferanten geeignete Maßnahmen, insbesondere ein wirksames Qualitätsmanagementsystem, um einwandfreie Warenlieferungen und Dienstleistungen entsprechend der kaufvertraglich festgelegten Vorgaben zu gewährleisten. Die Richtlinien werden bei allen eingehenden Lieferungen angewendet. Ergänzend zu diesen Richtlinien sind die WZB-Einkaufsbedingungen Bestandteil eines jeden Liefervertrages.Die WZB-Qualitätsrichtlinien entsprechen den Anforderungen, die auch unsere Kunden an uns stellen. Sie finden Anwendung bei Halbzeugen, Zukaufteilen und externen Bearbeitungen, die mittel- oder unmittelbar in unsere Produkte oder Dienstleistungen eingehen.
Verantwortung des Lieferanten
Der Lieferant ist für die Qualität seiner Lieferung an WZB verantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollte ein QM-System nach DIN EN ISO 9001:2008 vorgehalten werden. Dieses System muss die schnelle Entdeckung von Abweichungen während des Fertigungsprozesses ermöglichen und sicherstellen, so dass nur fehlerfreie Produkte an WZB geliefert werden.
Die Verantwortung des Lieferanten für die von ihm gelieferten Produkte umfasst auch die Produkte, die er von seinen Unterlieferanten bezieht.
Beschreibung der technischen Beschaffenheit
WZB legt die technische Beschaffenheit der bestellten Produkte gemeinsam mit dem Lieferanten eindeutig fest. Die Beschreibung bzw. Festlegung erfolgt in der Regel durch eindeutige Bestellunterlagen und/ oder durch technische Zeichnungen.
Alle gelieferten Teile und Materialien müssen den gültigen gesetzlichen Auflagen und Sicherheitsbestimmungen für eingeschränkte-, giftige- und gefährliche Stoffe sowie den Anforderungen bzgl. Arbeits- und Gesundheitsschutz und Umwelt genügen.
Ist der Lieferant der Auffassung, dass die zu liefernde Qualität nicht hinreichend genau beschrieben wurde, muss vor Auftragsannahme mit unserem Einkauf eine Klärung herbeigeführt werden.
Qualitätsplanung
Voraussetzung ist die konsequente Erfüllung der festgelegten Forderungen und die Überwachung durch ein wirksames QM-System. Hierzu gehören auch eine ausreichende personelle und technische Ausstattung sowie eine wirksame Organisation im Hinblick auf Fehlerverhütung und Fehlererkennung.
Die Fertigungsprozesse des Lieferanten müssen fähig sein, die geforderten Spezifikationen zu erfüllen. Nachweise zur Prüfung der Prozessfähigkeit sind vom Lieferanten bereit zu halten.
Zur Überwachung der zu fertigenden Produkte sind Prüfpläne zu erarbeiten, die mindestens die Prüfung kritischer und wichtiger Merkmale vorsehen. Für die im Prüfplan genannten Merkmale ist sicher zu stellen, dass alle erforderlichen Prüf- und Messmittel vor Fertigungsbeginn zur Verfügung stehen.
Der Lieferant ist für den Einsatz wirksamer Systeme zur Überwachung der Prozess- und Produktqualität verantwortlich.
Der Lieferant muss für die Sicherstellung der geforderten Qualität geeignete Mess- und Prüfmittel bereitstellen und deren Eignung für die vorgesehene Messaufgabe nachweisen. Der Zustand der Mess- und Prüfmittel ist mit einem geeigneten System zu überwachen und zu kennzeichnen. Die Überwachungsergebnisse sind zu dokumentieren.
Nacharbeiten sind Maßnahmen, die fehlerhafte Produkte so verbessern sollen, dass eine Verwendung möglich ist. Nachgearbeitete Teile sind wie Serienteile zu prüfen und freizugeben.
Der Lieferant muss bei mit einem Qualitätsabweichungsbericht reklamierten Teilen Fehleranalysen durchführen. Die Ergebnisse der Analysen und die eingeleiteten Fehlerabstellmaßnahmen sind WZB in einer schriftlichen Stellungnahme mittels „8D“-Report mitzuteilen.
Der Lieferant hat ein dokumentiertes System zur vorbeugenden Instandhaltung seiner Fertigungseinrichtungen einzuführen und zu pflegen. Nur so kann eine dauernde Lieferbereitschaft sichergestellt werden.
Der Lieferant muss in der Lage sein, die Rückverfolgbarkeit des eingesetzten Rohmaterials zu gewährleisten und nachzuweisen.
Der Lieferant muss Aufzeichnungen über sein Qualitätsmanagementsystem führen und unterhalten, wie z.B. QM-Handbuch, QM-Verfahrensanweisungen, Prüf- und Arbeitsanweisungen, Prüfmittelüberwachung. Alle Aufzeichnungen müssen WZB auf Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
Freigabe und Bewertung von Lieferanten
Der Einkauf von WZB wählt neue Lieferanten entsprechend vorgegebener Kriterien aus. Es kann eine Beurteilung der Qualitätsfähigkeit durch WZB stattfinden. Die Beurteilung kann erfolgen in Form von:
- Lieferantenselbstauskunft
- Vorlage eines gültigen Zertifikates einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft
- Systemaudit durch WZB
WZB führt anhand der Ergebnisse der Wareneingangsprüfungen Lieferantenbewertungen durch. Die Lieferantenbewertung wird artikel- und materialbezogen bzgl. Qualität und Termin durchgeführt. Der Lieferant erhält nach der Lieferantenbewertung von der Einkaufsabteilung ein entsprechendes Zertifikat. Der Einkauf ist angewiesen, für alle Lieferanten, die nicht nach einer angemessenen Zeit eine A- oder B-Bewertung erreichen, neue leistungsfähigere Lieferanten zu suchen.
Unabhängig von der Verantwortung des Lieferanten und dessen Qualitätsprüfungen wird in der Wareneingangsprüfung von WZB die Einhaltung der geforderten Lieferqualität überwacht.
Wareneingangsprüfung
Nach der Wareneingangsprüfung ist eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen.
- Annahme unter Vorbehalt
- Angenommen
- Rückweisung
Annahme unter Vorbehalt:
Die Annahme der Lieferung erfolgt zunächst nur unter der Voraussetzung der uneingeschränkten Rückgabe, falls sich bei der Eingangsprüfung/Verarbeitung zeigen sollte, dass eine Verwendung ganz oder teilweise unmöglich ist.
In diesem Fall erhält der Lieferant eine Fehlermeldung.
Sortierungen durch WZB, die zu Lasten des Lieferanten gehen, erfolgen nur nach vorheriger Information des Lieferanten. Sie sind nur in ganz besonders dringenden Fällen zulässig. Aussortierte Teile werden an den Lieferanten zurückgeschickt.
Rückweisung
Ist der festgestellte Fehler so bedeutend, dass eine Verwendung der Lieferung nicht verantwortet werden kann, wird die Lieferung abgelehnt und an den Lieferanten zur Nacharbeit oder Verschrottung zurückgeschickt. Der Lieferant erhält eine Fehlermeldung mit folgenden Angaben:
- Wareneingangsdatum
- Teilenummer und Bezeichnung
- Festgestellter Fehler
- Beanstandete Stückzahl
- Entscheidung (s.o.)
WZB erwartet eine schriftliche Stellungnahme in Form eines „8D“-Reports innerhalb eines angemessenen Zeitraumes.
Versicherungsbestätigung
Mit Anerkennung der Qualitätsrichtlinien bestätigt der Lieferant, dass er eine Produkthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe für etwaige Schadensfälle abgeschlossen hat.
| Dateiname | Dateityp | Größe |
|---|---|---|
2009-RAL-GZ_992-2.PDF |
185 KB | |
2009-RAL-GZ_992-1.PDF |
166 KB |



