Reha-Fachdienste
Das WZB ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe und besteht aus fünf Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Rehabilitationsauftrag ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen:
- Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Sozialgesetzbuch III (SGB III) - Arbeitsförderung
- Sozialgesetzbuch XII
- Werkstättenverordnung (WVO)
Reha-Fachkräfte setzen den dualen Auftrag in den zwei Bereichen Reha-Fachdienste und Produktion um.

